Saudi-Arabien
Für den Gebrauch von Dokumenten in Saudi-Arabien ist die Legalisation mit vorheriger Vorbeglaubigung erforderlich.
Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt ( BVA ):
Handelsregisterauszüge, Vollmachten, Verträge, Gesundheitszeugnisse, Veterinärbescheinigungen
Beglaubigung durch die zuständige IHK:
Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse
Andere Dokumente auf Anfrage
Alle Handelsdokumente (außer Vollmachten) müssen von der GHORFA beglaubigt werden
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Original-Dokument
- 1 Kopie
- Legalisierungsauftrag
Dokumente, die aus mehreren Seiten bestehen, sind von der ausstellenden bzw. beglaubigenden Stelle derart miteinander zu verbinden, dass eine Trennung ohne merkbare Beschädigung nicht möglich ist.
Die Verbindungsstelle ist u.a. durch einen Stempel zu siegeln.
Wir bieten Ihnen sowohl die Legalisation (wenn Ihr Dokument von den entsprechenden Behörden bereits vorbeglaubigt wurde), als auch den kompletten Beglaubigungsweg an.
Konsulargebühren
Exportdokumente | kostenfrei | |
alle anderen Dokumente | pro Dokument | 11,00 € |
zzgl. Bearbeitungsgebühren – siehe Preisliste