Katar
Für den Gebrauch von Dokumenten in Katar ist die Legalisation mit vorheriger Vorbeglaubigung erforderlich.
Alle Dokumente (außer Handelsrechnung und Ursprungszeugnis) müssen vom BVA vorbeglaubigt werden.
Alle Dokumente müssen von der GHORFA beglaubigt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Original-Dokument
- 2 Kopien
- Legalisierungsauftrag
Dokumente, die aus mehreren Seiten bestehen, sind von der ausstellenden bzw. beglaubigenden Stelle derart miteinander zu verbinden, dass eine Trennung ohne merkbare Beschädigung nicht möglich ist.
Die Verbindungsstelle ist u.a. durch einen Stempel zu siegeln.
Wir bieten Ihnen sowohl die Legalisation (wenn Ihr Dokument von den entsprechenden Behörden bereits vorbeglaubigt wurde), als auch den kompletten Beglaubigungsweg an.
Konsulargebühren
Ursprungszeugnisse | pro Dokument | 38,00 € |
Handelsverträge | pro Dokument | 25,00 € |
Vollmachten | pro Dokument | 13,00 € |
Handelsregisterauszüge | pro Dokument | 5,00 € |
Analysezertifikate/Gesundheitszertifikate | pro Dokument | 5,00 € |
private oder persönliche Dokumente und Zeugnisse | pro Dokument | 5,00 € |
Polizeiliche Führungszeugnisse | pro Dokument | 5,00 € |
Rechnungen | auf Anfrage |
zzgl. Bearbeitungsgebühren – siehe Preisliste